Zulassungsvoraussetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin. - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Nachweise über die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken.
- Die Nachweise müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen.
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft).
- Der Grundlehrgang beinhaltet 50 Lerneinheiten.
Kosten: 999,00 €
(inkl. gesetzlicher MwSt., Lehrmaterial, Prüfungsgebühr und Zeugnis)
Schulungsraum
Der Schulungsraum befindet sich in der
Schieferlandhalle in Müllenbach
Zugang über Holzweg 18
56761 Müllenbach
Unterkünfte
Eine Unterkunft kann nach Bedarf in Laubach oder in Kaiseresch gebucht werden.
- Hotel Eifelperle in Laubach: www.hotel-eifelperle.de
- Waldhotel Kurfürst in Kaisersesch: www.waldhotel-kurfuerst.de
- Yumi Hotel in Kaisersesch: www.yumi-hotel.de
Staatlich anerkannter
Grundlehrgang Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen/Abbrennen von Feuerwerk
Termin: Herbst 2025
Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen