Zulassungsvoraussetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin. - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Nachweise über die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken.
- Die Nachweise müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen.
- Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft).
- Der Grundlehrgang beinhaltet 50 Lerneinheiten.
Kosten: 999,00 €
(inkl. gesetzlicher MwSt., Lehrmaterial, Prüfungsgebühr und Zeugnis)
Schulungsraum
Der Schulungsraum befindet sich auf dem Firmengelände der
Faber Fachgroßhandel GmbH
Ferdinand Porsche Str. 1
56759 Kaisersesch
Unterkünfte
Eine Unterkunft kann nach Bedarf in Laubach oder in Kaiseresch gebucht werden.
- Hotel Eifelperle in Laubach: www.hotel-eifelperle.de
- Waldhotel Kurfürst in Kaisersesch: www.waldhotel-kurfuerst.de
- Yumi Hotel in Kaisersesch: www.yumi-hotel.de
Staatlich anerkannter
Grundlehrgang
Großfeuerwerk
Termin: 23.09.2024-27.09.2024
Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen