Feuerwerk - nicht nur an Silvester
Feuerwerke zum Selbstabschuss dürfen auch ganzjährig von Privatpersonen gezündet werden – Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Ob Kreisverwaltung oder Ordnungsamt ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. Mit dieser Ausnahmegenehmigung dürfen Sie ganzjährig Feuerwerk zum Selbstabschuss erwerben und auch zünden. Private Feuerwerke zu besonderen Anlässen wie zum Beispiel Hochzeiten, Geburtstage oder anderen Festen sind somit möglich und von der rechtlichen Seite abgesichert.
Die Erteilung der Genehmigung ist nicht aufwändig. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben. Auf unserer Website finden Sie eine Vorlage für den Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerkes während des Jahres. Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Behörde für Ihre Anfrage zuständig ist, schreiben Sie uns einfach eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! in der Sie uns mitteilen, wo Sie Ihr Feuerwerk zünden möchten. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular für Ihre Frage nutzen oder rufen Sie einfach unter Tel.Nr. 0172 - 6 504 629 bei uns an.
Im Bereich Verfügbarkeitsanfrage mit Effektvideos können Sie nach passenden Effekten stöbern und die Verfügbarkeit anfragen und ggf. bei Vorliegen der entsprechenden Genehmigung zur Abholung in Müllenbach reservieren lassen.
Interessieren Sie sich für die rechtlichen Grundlagen? Diese haben wir für Sie hier kurz zusammengefasst.