Private Feuerwerke zu besonderen Anlässen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstage, Jubiläen oder andere Feste sind auch innerhalb des Jahres möglich. Hierzu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Absatz 1, 1. SprengV, die sie mindestens 14 Tage bis zu 4 Wochen vor Ihrem Event bei der zuständigen Behörde beantragen können. Ob Sie sich an die Kreisverwaltung oder das Ordnungsamt wenden müssen, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig.
Mit der Genehmigung sind Sie rechtlich abgesichert. Unter Vorlage der Genehmigung dürfen Sie Feuerwerk der Kategorie II erwerben und am geplanten Termin zünden. Hierzu bieten wir Ihnen eine riesige Auswahl an verschiedenen Effekten zu Großhandelspreisen.
Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Behörde für Ihre Anfrage zuständig ist, Sie Hilfe brauchen oder Auskünfte in Bezug auf den Antrag, nehmen Sie einfach unser Online-Anfrageformular zur Hilfe. Gerne können Sie auch unter unserer Telefonnummer 02653 3303 bei uns anrufen.
Wir beraten Sie gerne und unverbindlich.
Rechtliche Grundlagen für private Feuerwerke
Die rechtlichen Grundlagen zum Abschuss von privaten Feuerwerken finden Sie in der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Gezündet werden darf ein Feuerwerk nach § 23 Abs. 2 SprengV nur am 31. Dezember und am 1. Januar.
Gemäß § 24 Abs. 1 SprenV darf mit einer Ausnahmegenehmigung auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk verkauft und gezündet werden.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit.
Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
Beispiel für ein Feuerwerk zum Selbstabschuss
Hier finden Sie ein Beispiel für ein Feuerwerk zum Selbstabschuss.
Brenndauer circa 4 Minuten | 465 Schuss | Preis 250,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass wir keine Feuerwerkskörper versenden.
Online-Anfrage
Reservierungsformular
ABHOLUNG:
Die Abgabe erfolgt an den gesetzlich vorgegebenen Werktagen am 28., 29. und 30. Dezember 2023 von 09:00 bis 18:00 Uhr in unseren Verkaufsräumen auf unserem Firmengelände im Obereichelsweg 1a in 56761 Müllenbach.
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