- Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin - Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft)
Kosten: 199,00 €
(inkl. gesetzlicher MwSt.)
Schulungsraum
Der Schulungsraum befindet sich in der
Schieferlandhalle in Müllenbach
Zugang über Holzweg 18
56761 Müllenbach
Unterkünfte
Eine Unterkunft kann nach Bedarf in Laubach oder in Kaiseresch gebucht werden.
- Hotel Eifelperle in Laubach: www.hotel-eifelperle.de
- Waldhotel Kurfürst in Kaisersesch: www.waldhotel-kurfuerst.de
- Yumi Hotel in Kaisersesch: www.yumi-hotel.de
Staatlich anerkannter Wiederholungslehrgang Großfeuerwerk
Termin: 28.09.2024
Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen