Zulassungsvoraussetzung / Grundlehrgang
Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
Nachweise über die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken. Darunter sollten mindestens 5 Schulungsfeuerwerk bei der Firma Steffes-Ollig Feuerwerk GmbH & Co KG absolviert worden sein.
Die Nachweise müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen.
Vollendung des 21. Lebensjahres
Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft).
Der Grundlehrgang beinhaltet 50 Lerneinheiten.