Unsere Lehrgänge

Wiederholungslehrgang: Zulassungsvoraussetzung

  • Vorlage eines gültigen Befähigungsscheines nach § 20 SprengG.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
  • Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin
  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft)

AUFBAU03

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