Grundlehrgang: Zulassungsvoraussetzung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung des Befähigungsscheines örtlich zuständigen Behörde z.B. Gewerbeaufsichtsamt, bzw. Amt für Arbeitsschutz, Ordnungsamt, Landratsamt o.ä.
- Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung frühzeitig beantragen. Mindestens 3 Monate vor Lehrgangstermin
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss zum Lehrgangsbeginn vorliegen und darf nicht älter als 12 Monate sein.
- Nachweise über die Mitwirkung an mindestens 20 Großfeuerwerken.
- Die Nachweise müssen bei Lehrgangsbeginn vorliegen.
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Persönliche Eignung (wird ggf. von der örtlich zuständigen Behörde geprüft).
- Der Grundlehrgang beinhaltet 50 Lerneinheiten.